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   BVerwG, 31.10.1974 - I B 41.74   

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https://dejure.org/1974,2283
BVerwG, 31.10.1974 - I B 41.74 (https://dejure.org/1974,2283)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1974 - I B 41.74 (https://dejure.org/1974,2283)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1974 - I B 41.74 (https://dejure.org/1974,2283)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Objektivität einer Prüfungskommission - Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle zwecks selbstständiger Ausübung des Zahntechnikerhandwerks ohne Ablegung der Meisterprüfung - Meisterprüfung für das ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1974 - I B 41.74
    Er wendet sich gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, wonach ein Ausnahmefall im sinne dieser Vorschrift nur dann vorliege, wenn die ihn begründenden Umstände - wirtschaftliche und familiäre Verhältnisse - unmittelbar in der Person des Antragstellers gegeben seien, und meint, das Berufungsgericht habe sich nicht an die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 121 [BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55]) dazu entwickelten Grundsätze gehalten.
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1974 - I B 41.74
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 12, 97 [BVerfG 24.01.1961 - 2 BvR 74/60] [120/121]) ausgesprochen, Ausnahmefälle seien "mindestens dann anzunehmen, wenn es eine übermäßige, nicht zumutbare Belastung darstellen würde, einen Berufsbewerber auf den Nachweis seiner fachlichen Befähigung durch Ablegung der Meisterprüfung zu verweisen".
  • BVerwG, 19.10.1971 - I C 16.70

    Erteilung einer Ausnahmebewilligung - Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1974 - I B 41.74
    Der beschließende Senat hat bereits durch Urteil vom 19. Oktober 1971 - BVerwG I C 16.70 - (BVerwGE 39, 15 = DÖV 1972, 427 = GewArch. 1972, 72 = Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 5) unter ausdrücklicher Ablehnung der vom Kläger für seine Auffassung zitierten Meinung von Ritgen (BB 1966, Beil. 8 zu Heft 26, S. 8 f.) entschieden, daß das Erfordernis eines Ausnahmefalles in der Person des Antragstellers auch in den Fällen des § 8 Abs. 2 HwO gelte.
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